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Nutzungsbedingungen für den kostenlosen Webcounter

Jedes Programm, das man sich auf dem Rechner installiert, unterliegt gewissen Nutzungsbedingungen, die man gelesen haben und mit denen man einverstanden sollte, bevor man in der Installation weiter macht. Auch mit Freeware, die man aus dem Internet herunterladen kann, ist es nicht anders. Die Inhaber der Rechte wollen diese schützen und machen dem Verwender einige Vorgaben, wie er mit dem Programm zu verfahren, damit umzugehen hat. Auch, wenn man sich einen Webcounter aus dem Internet herunterlädt, behalten sich die Anbieter vor, die Nutzung für bestimmte Fälle einzuschränken. Sie können ihn für manche Seiten zu verbieten, oder bei einem Verstoß gegen die Regeln den Counter einfach wieder löschen. Es ist also wichtig, die Nutzungsbedingungen in voller Länge durchzulesen, bevor man sich für eine Einbindung des Counters in seine Seite entscheidet. Diese Handlung dauert nicht länger, als einige Minuten und sollte für jeden User zur Selbstverständlichkeit werden.

Einschränkungen für die Nutzung bestehen zum Beispiel für Seitenbetreiber, die vorhaben, den Code des Counters abzuwandeln oder ihn nicht vollständig wiedergeben. Dies ist einfach nicht im Sinne des Anbieters und sollte gleich unterlassen werden. Man hat nicht viel von einem Counter, der nach wenigen Stunden wieder gelöscht wird. Mancher Anbieter untersagt auch die Nutzung vom kostenlosen Webcounter aus seinem Programm für erotische Homepages. Egal, ob harte Pornos angeboten werden, oder die Seite nur erotische Fotos oder Kurzgeschichten enthält: Hier ist die Nutzung untersagt. Gleiches gilt für Seiten, mit denen die Inhaber Geld verdienen wollen. Auf der Verbotsliste stehen auch Paid4 Programme und andere. Ist man sich nicht sicher, den Webcounter verwenden zu dürfen, kann man mit einer E-mail an den Support des Anbieters Klarheit bekommen.

Dass der Counter kostenlos ist, aber nicht für seine Funktion gehaftet werden kann, sichert den Anbieter ab, wenn einmal etwas schief gehen sollte. In der Regel muss man damit aber nicht rechnen, denn die Webcounter des Anbieters funktionieren eigentlich einwandfrei. Auch dafür, dass die Angaben auf dem Counter stimmen, schließt der Anbieter jegliche Haftung aus. Sollte durch den Einbau des Counters die Seite, auf der er landen soll, kaputt gehen oder nicht mehr richtig funktionieren, übernimmt der Anbieter hier ebenfalls keine Verantwortung. Eine gewisse Nutzungseinschränkung besteht auch für einen kostenlosen Webcounter. Er darf nur in der üblichen Weise genutzt werden. User, die planen, den Counter durch eine Masse von Klicks in die Höhe zu treiben, stören das System des Anbieters. Sie müssen damit rechnen, dass die Zähler ohne jede weitere Benachrichtigung von der Seite entfernt werden. Ein Schadensersatz, wenn der Anbieter seine Aktivitäten einstellt und der ausgesuchte Counter nicht mehr zur Verfügung steht, steht nicht zur Debatte.

Wenn sich der User an diese Vorgaben hält, und sich informiert, was im Falle eines Falles geschieht, sind alle Unklarheiten beseitigt. Ist der Besteller mit diesen Nutzungsbedingungen einverstanden, kann der Webcounter einfach installiert werden. Allerdings sollte man sich der Bedeutung bewusst sein, welche Folgen das Häkchen bei der Einverständniserklärung hat. Es hilft nichts, den Support später mit E-Mails zu bombardieren, um Rechte einzufordern, die man mit seinem Einverständnis zu den Nutzungsbedingungen abgegeben hat.




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